Fachkundiger Rat tut Not
Der Markt für Versicherungen und Finanzprodukte ist nahezu unüberschaubar geworden. Reformeifer des Gesetzgebers, Innovationswut der Anbieter, aggressive Werbung, verklausulierte Vertragsbedingungen und widersprüchliche Testberichte in den Medien sorgen für einen Informationsoverkill, in dem sich nur die Fachfrau und der Fachmann zurechtfindet.
Gut, dass es Versicherungs- und Finanzmaklerinnen gibt
Maklerinnen sind unabhängige Expertinnen und Beraterinnen für den privaten und gewerblichen Versicherungs- und Finanzbedarf und zählen zu den Expertenberufen wie Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.
Sie kennen den Markt, seine Anbieter, die Produkte und verfügen über das fachliche Know-how zu deren Beurteilung und Bewertung. Versicherungsmaklerinnen suchen für jede Aufgabe individuell einen nach Solidität, Qualität und Preis geeigneten Anbieter aus.
Berufsbild der Maklerin und des Maklers
Versicherungs- und Finanzmaklerinnen stehen traditionell auf der Seite ihrer Kundinnen und Kunden. Im so genannten „Sachwalterurteil“ stellte der Bundesgerichtshof schon im Jahre 1985 klar, dass der Versicherungsmakler als „treuhänderischer Sachwalter“ seines Kunden anzusehen ist, und „als Vertrauter und Berater des Versicherungsnehmers individuellen, für das betreffende Objekt passenden Versicherungsschutz oft kurzfristig zu besorgen hat.“
Versicherungsmaklerinnen sind unabhängig tätig und nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden und unterscheiden sich dadurch von Vertretern, die die Produkte ihrer Versicherer verkaufen müssen.
Jede Vermittlerin ist beim ersten Kontakt mit einem Kunden verpflichtet, über seinen Status Auskunft zu geben.
Versicherungsmaklerinnen sind unverwechselbar
Erkennungsmerkmale von Maklerinnen sind in der Regel:
- Bei Beginn der Geschäftsbeziehung wird besprochen, wie die Maklerin für die Kundin und den Kunden tätig werden soll. In der Regel wird die Maklerin entsprechend bevollmächtigt.
- Eine Versicherungsmaklerin vermittelt im Normalfall nur Versicherungsverträge mit einjähriger Vertragslaufzeit (ausgenommen Kranken- und Personenversicherungen)
- Versicherungsmaklerinnen verwenden in der Regel keine irreführenden Berufsbezeichnungen wie „Wirtschaftsberater/in“, „Vermögensberater/in“, „Finanzdienstleister/in“ o.ä.
- Qualifizierte Versicherungsmaklerinnen sind Mitglied in einem Berufsverband wie dem BUF oder BMVF.